Nutzungsbedingungen der Energie Codes und Services GmbH (nachfolgend ECS) für die Nutzung des Online Ladesäulenregisters

Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Nutzung des Online Portals der ECS zur Registrierung und Veröffentlichung von Ladeinfrastruktur in Deutschland.

 

§ 1 Teilnahmeberechtigung

(1) Jeder Betreiber einer Ladesäule in Deutschland ist berechtigt, die Nutzung des Online-Ladesäulenregisters zu beantragen.

§ 2 Registrierung

(1) Der Antrag auf Nutzung des Online Ladesäulenregisters erfolgt über die Website www.ladesaeulenregister.de. Bei der Registrierung sind soweit vorhanden allgemeine Unternehmensdaten anzugeben sowie die personenbezogenen Daten des Anatragstellers bzw. Ansprechpartners. Der Antragsteller erkennt mit dem Antrag die Nutzungsbedingungen an. Durch die Antragstellung wird in der Datenbank ein Benutzerkonto erzeugt.

(2) Der Antragsteller versichert mit der Registrierung, dass seine darin enthaltenen Angaben richtig sind und er zur Registrierung und späteren Nutzung des Ladesäulenregisters berechtigt ist, insbesondere, dass Registrierung und beabsichtigte Verwaltung der Ladesäulen weder Rechte Dritter verletzen noch gegen allgemeine Gesetze verstoßen. Er sichert ferner die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen zu.

(3) Es ist zulässig, dass ein Dienstleister für ein oder mehrere Unternehmen die Verwaltung der Ladesäulen beantragt. In diesem Falle bestätigt der Nutzer mit der Registrierung, die Vollmacht des jeweiligen Ladesäulenbetreibers vorliegen zu haben.

(4) Der Nutzer stimmt mit dem Antrag der Nutzung der Daten seiner registrierten Ladesäulen und dazugehörigen Informationen für Auswertungszwecke zur weiteren Förderung der Elektromobilität zu.

(5) Einer Veröffentlichung der Ladesäulen und -Punkte kann der Nutzer je Ladesäule und Ladepunkt zustimmen. Mit der Zustimmung zur Veröffentlichung der Ladesäule/-Punkte stimmt der Nutzer auch der Weitergabe der Informationen des jeweiligen Objektes an Dritte zu.

§ 3 Pflichten der ECS

(1) Die ECS stellt das für jedermann zugängliche Ladesäulenregister im Internet zur Verfügung.

(2) Für die Richtigkeit der Daten im Online Ladesäulenregister sind allein die Nutzer verantwortlich. Die ECS ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Registrierung einer Ladesäule oder die Zuordnung eines Nutzers zu Unternehmen Rechte Dritter verletzt. Gleichwohl behält sich die ECS vor, bei Eingang einer Anmeldung, bei der eine markenrechtliche Verletzung Dritter naheliegt, dem Antrag erst nach Klärung markenrechtlicher Bedenken stattzugeben.

(3) Die ECS veröffentlicht auf der Seite www.ladesaeulenregister.de die Liste der Ladesäulen und -punkte, die durch de

§ 4 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer verpflichtet sich, diese Nutzungsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten und einzuhalten.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich zur rechtskonformen Nutzung des Ladesäulenregisters.

§ 5 Haftung

(1) Die Vertragspartner haften einander für Sachund Vermögensschäden, die aus einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren. Die Haftung ist im Fall von leicht fahrlässigem Verschulden auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden begrenzt.

(2) Im Fall der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haften die Vertragspartner einander nur für vorsätzliches und grob fahrlässig ist Handeln, wobei die Haftung für grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

(3) Unter wesentlichen Vertragspflichten werden hier die Verpflichtungen verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(4) Vertragstypisch vorhersehbare Schäden sind solche, die der Vertragspartner bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte erkennen müssen, bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen.

(5) Die Vertragspartner haften einander für Schä- den aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten auch für die gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer sowie die Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Vertragspartner.

§ 6 Änderung der vertraglichen Grundlagen, Kommunikationsweg

(1) Sofern eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen - insbesondere durch eine Veränderung der Gesetzeslage, eine Änderung höchst-richterlicher Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten - erforderlich wird, ist die ECS berechtigt, diese Nutzungsbedingungen anzupassen. Änderungen werden dem Nutzer auf elektronischem Wege mindestens drei Monate vor Wirksamwerden bekannt gegeben, sofern nicht seitens des Gesetzgebers eine andere Frist vorgegeben wird.

(2) Bei Nichteinverständnis mit einer Änderung der Nutzungsbedingungen nach (1) steht dem Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen nach Absenden der entsprechenden Informations-E-Mail der ECS zu. Wenn der Nutzer dieses Kündigungsrecht nicht ausübt trotz entsprechendem Hinweis, gelten die neuen Nutzungsbedingungen als vereinbart. Der Nutzer wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung hingewiesen.

§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand

Der Nutzungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Soweit zulässig ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Die ECS ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

§ 8 Kontakt

Die Energie Codes und Services GmbH ist im Handelsregister eingetragen; Sitz ist Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 179968 B).

Energie Codes und Services GmbH
Reinhardtstraße 32
10117 Berlin

E-Mail mail@energiecodes-services.de
Internet: www.energiecodes-services.de

Stand: 01.04.2018

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