
Informationen für Ladesäulenbetreiber
Wir haben auf dieser Seite nützliche Informationen vom Aufbau von Ladeinfrastruktur bis hin zu Meldepflichten für Sie zusammengestellt.
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Laden & Technik
Normen, Richtlinien und Standards bilden die Basis für die Umsetzung zukünftiger Innovationen im Bereich der Elektromobilität. Um den stetigen Weiterentwicklungen Rechnung zu tragen, hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE) sowie dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eine aktualisierte Version des „Technischen Leitfadens Ladeinfrastruktur Elektromobilität“ herausgebracht.
Der Leitfaden zeigt auf, was für die fachkundige Planung, Errichtung und den Betrieb einer Ladeinfrastruktur notwendig ist und gibt Hinweise zur Vermeidung von Gefahren oder kostspieligen Fehlinvestitionen. Er bietet eine Übersicht über wichtige Normen und Vorschriften. Insbesondere mit Blick auf das aktuell laufende Förderprogramm der Bundesregierung wächst der Informationsbedarf rund um das Thema Elektromobilität. Hier liefert der Leitfaden ebenfalls wertvolle Hintergründe.

Laden & Wohnen

Ist die vorhandene Elektroinstallation bereits für das Laden von Elektrofahrzeugen ausgerichtet und welche Aspekte sind zu beachten wenn man sich eine Lademöglichkeit auf dem eigenen Grundstück oder Stellplatz schaffen möchte? Die Antwort auf typische Fragen und Hilfestellungen bei der Errichtung von Ladeeinrichtungen sollen mit dem technischen Leitfaden "Ladeinfrastruktur - Elektromobilität in Wohngebäuden" zur Information gegeben werden.
Der Leitfaden beleuchtet die verschiedenen Ladebetriebsarten sowie die Gegebenheiten unterschiedlicher Ladestromkreise in Bezug auf Netzrückwirkungen. Weiterhin werden sicherheitsrelevante Aspekte wie Überspannungsschutz, Berührungsschutz sowie Dauerstrombelastung erläutert und Hinweise gegeben wie der letzteren entgegengewirkt werden kann. Die Broschüre weist außerdem darauf hin, wo und wann der lokale Netzbetreiber hinzugezogen werden muss und gibt mit Hilfe von Grafiken Tipps zur richtigen Montage von Ladeeinrichtungen sowie zum Schutz derselben gegen äußere Einflüsse.
Den Leitfaden können Sie hier herunterladen oder als Printversion im HEA-Shop unter www.hea.de bestellen.
Fördermittel
Der Bund hat mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft“ ein Maßnahmenpaket für bessere Luft in Städten aufgelegt. Das Sofortprogramm umfasst 1 Milliarde Euro. Gegenstand sind Maßnahmen für die Elektrifizierung des urbanen Verkehrs und die Errichtung von Ladeinfrastruktur, für die Digitalisierung von Verkehrssystemen sowie zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen. Alle Maßnahmen sollen bis 2020 Wirkung entfalten. Das Sofortprogramm soll soweit möglich auf Grundlage der bestehenden Förderrichtlinien des Bundes umgesetzt werden. Bestehende Förderprogramme werden finanziell aufgestockt.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat gestern die Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ veröffentlicht und dazu den ersten Förderaufruf mit einem Volumen von insgesamt 100 Millionen Euro gestartet.
Der erste Förderaufruf umfasste Maßnahmen aus den Bereichen Verkehrsdatenerfassung, Parkleit- und Fahrgastinformationssysteme.

Meldepflicht Bundesnetzagentur

Am 17. März 2016 ist die Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile (Ladesäulenverordnung) in Kraft getreten.
Diese Verordnung verpflichtet alle Betreiber, ihre öffentlich zugänglichen Normal- und Schnellladepunkte der Bundesnetzagentur schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Ausgenommen von den Anforderungen sind Ladepunkte mit einer Ladeleistung von höchstens 3,7 Kilowatt.
Für die Einhaltung der Anforderungen nach Ladesäulenverordnung müssen die Betreiber das Inbetriebnahmeprotokoll sowie eine Konformitätserklärung zu übermitteln. Die Bundesnetzagentur hat hierfür Formulare auf Ihrer Internetseite bereitgestellt.
Darüber hinaus müssen Betreiber von Schnellladepunkten zusätzlich die Einhaltung der technischen Anforderungen der Verordnung nachweisen.
Die Anzeige über den Aufbau von Ladepunkten soll mindestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn des Aufbaus erfolgen. Der Betreiberwechsel, das "öffentlich Zugänglichwerden" und die Außerbetriebnahme von Ladepunkten soll unverzüglich nach dem jeweiligen Ereignis angezeigt werden.
Meldepflicht Eichamt
Am 01.01.2015 sind das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft getreten und damit die Ersteichung von Messgeräten entfallen. Die zur wirksamen Verwendungs- und/oder Marktüberwachung erforderliche Kenntnis der Eichbehörden über den Standort verwendeter Messgeräte wird nun über eine Anzeigepflicht hergestellt.
Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet oder im Auftrag des Verwenders Messwerte von solchen Messgeräten erfasst, hat die betroffenen Messgeräte nach § 32 Abs. 1 MessEG der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen. Verpflichtet zur Anzeige ist, wer neue oder erneuerte Messgeräte, die in den Anwendungsbereich des Mess- und Eichrechts fallen, verwendet oder im Auftrag des Verwenders Messwerte von solchen Messgeräten erfasst. Verwender ist derjenige, der die rechtliche und tatsächliche Kontrolle über die Funktionen des Messgerätes (Funktionsherrschaft) hat.
Mehr Informationen finden Sie unter www.eichamt.de
